Staatsterrorismus, der (m.) ist eine staatliche Gewaltaktion unter
Bruch von Verfassung und Völkerrecht. Seit dem von den USA
2001 erklärten »Krieg gegen den Terror« wurde S.
ein weltweit offen genutztes Instrument des Westens. S. ist seit
der »Nationalen Sicherheitsdoktrin« der USA von 2002
offizielle Richtlinie. Die USA billigen sich mit ihr das Recht auf
»präemptive« Gewalt zu. »Vorbeugende«
Gewalt, um eine Gefahr im Keim zu ersticken, kennt das
Völkerrecht aber nicht, sie ist dessen komplette Negation.
Für »präventive« Schläge gibt es
zumindest auf dem Papier völkerrechtliche Kriterien. Mit dem
»preemptive strike« wird nicht auf nachweisbare
Bedrohungen reagiert, sondern auf der Basis von Vermutungen
gehandelt. Die Zerstörung eines irakischen Atomreaktors 1981
durch Israel, einer angeblichen Giftgasfabrik im Sudan durch
US-Raketen 1998 oder der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien 1999
waren bereits »präemptiv«. Der Krieg in
Afghanistan (und jetzt auch in Pakistan) wird seit 2001
»präemptiv« gegen die Zivilbevölkerung
geführt. Ein klassischer »Präemptiv«krieg ist
der Krieg gegen den Irak seit 2003.
In der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 bevorzugte der Westen
verdeckte Aktionen des S. Musterfälle waren der Sturz der
Mossadegh-Regierung im Iran 1953 und der des Präsidenten
Salvador Allende 1973 in Chile. Unter der Bezeichnung
»Operation Condor« organisierten die USA seit den 70er
Jahren Terror gegen die Demokratie in Lateinamerika. In Westeuropa
leiteten USA und NATO den Putsch des griechischen Militärs von
1967 und stellten unter dem Decknamen »Gladio«
Terrorgruppen auf, die schwerste Anschläge wie in Bologna 1980
mit 85 Toten und 200 Schwerverletzten verübten. Sie waren
vermutlich auch in das Oktoberfestattentat in München 1980 mit
13 Toten verwickelt. (asc)
Literatur aus dem jW-Shop: Raoul Zelik: Die kolumbianischen
Paramilitärs; Klaus Eichner: Operation Condor; Daniele Ganser:
NATO-Geheimarmeen in Europa