04.08.2009 / Inland / Seite 4

Bundesrat will bei Mitarbeitern sparen

Berlin. Im Rechtsstreit um die angebliche Scheinselbständigkeit von Mitarbeitern hat der Bundesrat Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Berlin eingelegt. Das Gericht hatte Anfang Juni eine Klage der Länderkammer abgewiesen, die sich gegen die Nachzahlung von 15000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen richtete. Über die Berufung muß jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind unterschiedliche Auffassungen über die Einstufung von 15 Mitarbeitern des Besucherdienstes. Aus Sicht des Bundesrates handelt es sich bei ihnen um selbständige Honorarkräfte. Dagegen meint die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, daß sie »abhängig beschäftigt« seien. (ddp/jW)
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