01.08.2009 / Kapital & Arbeit / Seite 9

EU nickt Regelung für Bad Banks ab

Brüssel. Die EU-Kommission hat die deutsche Bad-Bank-Regelung genehmigt, nach der Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere auf Zweckgesellschaften übertragen können. Die Regelung ergänze das deutsche Rettungspaket für Finanzinstitute, das bereits im Oktober 2008 genehmigt worden sei, teilte die Kommission am Freitag in Brüssel mit. Die Errichtung einer Bad Bank nach den deutschen Regeln erfülle die Kriterien über die Behandlung wertgeminderter Aktiva und helfe, den Finanzmarkt in Deutschland weiter zu stabilisieren, hieß es. Es gebe nun ein Instrument, mit dem der Unsicherheit in bezug auf die Vermögenswerte von Banken wirksam begegnet werden könne, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Dies diene der Vertrauensbildung am Finanzmarkt. (ddp/jW)
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