01.07.2009 / Ausland / Seite 1
Verbotsurteil gegen Batasuna bestätigt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat das Verbot der baskischen Linkspartei Batasuna
(Einheit) bestätigt. Die Richter wiesen am Dienstag eine Klage
der Partei gegen Spanien ab. Das Urteil wurde von einer kleinen
Kammer des Gerichts gefällt. Rechtsmittel dagegen können
eingereicht werden.
Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte sich damit hinter
die Repressionspraxis des spanischen Staats gegen die linke
Unabhängigkeitsbewegung des Baskenlands, die 2003 zum
gerichtlichen Verbot von Batasuna geführt hatte. Zuvor hatte
die Partei bei Wahlen bis zu 20 Prozent Stimmanteil erhalten. Die
Richter schlossen sich der Position Madrids an, daß es
Verbindungen von Batasuna zur Untergrundorganisation ETA
(Baskenland und Freiheit) gebe. Diese seien eine »Bedrohung
für die Demokratie«. (AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/127402.verbotsurteil-gegen-batasuna-bestätigt.html