23.06.2009 / Inland / Seite 4
Polizei darf Konzerte auflösen
Koblenz. Die Polizei darf Konzerte der rechten Szene beenden, wenn
die konkrete Gefahr besteht, daß dort Straftaten begangen
werden. Dies geht aus zwei am Montag veröffentlichten Urteilen
des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Ein Platzverweis und
Aufenthaltsverbote auch in benachbarten Orten seien zulässige
Mittel, um Straftaten zu verhindern.
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei im November 2008 ein
Skinheadkonzert im rheinland-pfälzischen Sinzig beendet und
allen Anwesenden einen Platzverweis erteilt. Zudem verboten die
Sicherheitskräfte den Konzertbesuchern den Aufenthalt in
Sinzig und den Nachbarstädten Bad Neuenahr-Ahrweiler und
Remagen. Die dagegen gerichtete Klage der Konzertveranstalter vor
dem Verwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Die Koblenzer Richter
erklärten, bei dem Konzert seien Straftaten wie Beleidigung,
Volksverhetzung und Aufruf zur Gewalt zu erwarten gewesen. Das
lasse sich auch aus bei der Veranstaltung sichergestellten
Liedtexten schließen.
(AP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/126961.polizei-darf-konzerte-auflösen.html