10.06.2009 / Antifaschismus / Seite 15

Verurteilung nach Zeltlagerüberfall

Karlsruhe/Kassel. Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe für einen Neonazi wegen des Überfalls auf ein Zeltlager der Linkspartei in Nordhessen bestätigt. Der BGH in Karlsruhe verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß die Revision des Angeklagten Kevin S. als unbegründet. Das Landgericht Kassel hatte den zur Tatzeit 19 Jahre alten Mann im Januar wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Sachbeschädigung zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte am Morgen des 20. Juli 2008 mit Gleichgesinnten zunächst mehrere Fahrzeuge auf dem Gelände des Zeltlagers der Linksjugend beschädigt. Dann schlich er sich in ein Zelt und attackierte ein 13jähriges Mädchen und ihren 23jährigen Stiefbruder mit einer leeren Bierflasche und einem Klappspatens. Dabei verletzte er beide schlafenden Personen erheblich. Einen Tötungsvorsatz stellte das Landgericht nicht fest. Maßgeblich hierfür war laut Urteil, daß der Angeklagte »die Schläge nicht mit vollem Kraftaufwand ausgeführt und beide Werkzeuge in weniger gefährlicher Weise eingesetzt« hatte.

Die verletzte 13jährige hatte als Nebenklägerin ebenfalls Revision eingelegt. Auch ihr Rechtsmittel wurde vom BGH verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.(ddp/jW)
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