18.05.2009 / Feuilleton / Seite 12
Blamage Elbtal
Der Deutsche Kulturrat hat sich auf die Seite von Hans-Joachim Otto
gestellt, der für die FDP im Bundestag sitzt und den Umgang
mit dem UNESCO-Welterbe gesetzlich geregelt wissen will. Es sei
zwar »eher unwahrscheinlich«, daß durch die
Initiative aus dem Parlament die Aberkennung des Erbetitels
für das Dresdner Elbtal noch aufgehalten werden könne,
sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am
Sonntag in Berlin. Dies ändere aber nichts an der
»dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung«.
Nur so könnten »Blamagen« wie die Aberkennung des
Titels für das Elbtal verhindert werden.
Otto hatte am Samstag erklärt, mit einem »nationalen
UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz« könnte die
Bindungswirkung der Welterbe-Konvention für alle staatlichen
Ebenen exakt festgeschrieben werden. Es würde deutlich,
daß mit der Eintragung in die Erbeliste auch eine gewisse
Einschränkung der kommunalen
Entscheidungssouveränität verbunden sei.
Das Elbtal steht wegen des Baus der
Waldschlößchenbrücke seit Juli 2006 auf der Roten
Liste gefährdeter Welterbestätten. Mit den Bauarbeiten
wurde nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen. Der
Verkehr soll ab 2011 über die Elbquerung rollen. Im Juni wird
das UNESCO-Komitee über den Verbleib des Elbtals auf der
Erbeliste entscheiden.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/125211.blamage-elbtal.html