29.04.2009 / Feuilleton / Seite 12

Bedenkliche Auflagen

Kurz vor der Premiere der Oper »Samson et Dalila» von Camille Saint-Saens (1835–1921) am Samstag hat der Präsident der Bezirksregierung Köln, Hans Peter Lindlar, erklärt, unter welchen Auflagen Kinder als Komparsen mitwirken dürfen. Ihre Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachkräfte soll gewährleisten, daß Anzeichen von Beunruhigung oder Überforderung sofort bemerkt werden. Außerdem ist Papierkram zu erledigen. Es braucht schriftliche Einwilligungen der Eltern und ein »ausführliches Unbedenklichkeitsgutachten eines Medienpädagogen«. Wegen brutaler Sex- und Gewaltszenen hatten sich Teile des Ensembles und des Opernchores geweigert, an der Inszenierung von Regisseur Tilman Knabe mitzuwirken. Die Auflagen der Regierung stellen nach Lindlars Einschätzung sicher, daß während der theatralischen Exzesse keine Kinder auf der Bühne sind. Optische und akustische Schutzvorkehrungen verhindern, daß die Kinder zu Zuschauern werden.

(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/124302.bedenkliche-auflagen.html