28.03.2009 / Inland / Seite 5
Erfolg für Bombodromgegner
Berlin. Die Bundeswehr unterlag im Streit über den
Truppenübungsplatz »Bombodrom« in Nordbrandenburg
erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
wies am Freitag eine Berufung der Truppe zurück, mit der diese
den Weiterbetrieb des früheren sowjetischen Übungsplatzes
erreichen wollte. Schon seit mehr als 15 Jahren versucht die
Bundeswehr erfolglos, das Gelände bei Wittstock als
größten Luft-Boden-Schießplatz Deutschlands in
Betrieb zu nehmen. Geplant sind dort 1700 Einsätze pro Jahr
mit Kampfbombern im Tiefflug bis 150 Meter. Dabei sollen auch
Übungsbomben geworfen werden.
Die Berufung der Bundeswehr richtete sich gegen eine Entscheidung
des Verwaltungsgerichtes Potsdam aus dem Jahr 2007, mit der die
Betriebserlaubnis für den Übungsplatz aufgehoben wurde.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Jürgen Kipp,
sagte in der Urteilsbegründung, die Bundeswehr habe es bei der
erforderlichen planerischen Gesamtabwägung versäumt, die
Interessen der betroffenen Gemeinden und Anwohner angemessen zu
berücksichtigen. Das Gericht schließe aus, daß
dieser Mangel im nachhinein noch behoben werden könne.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD)
forderte die Bundesregierung am Freitag auf, die Pläne
für einen Luft-Boden-Schießplatz bei Wittstock
aufzugeben. »Jetzt reicht’s«, erklärte der
Politiker in Potsdam.
(AP/jW)
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