17.03.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Preise steigen weiter
Die Preise für Strom klettern weiter. Bundesweit erhöhen
74 Versorger im April und Mai ihre Tarife oder haben dies bereits
für den März getan, wie das Verbraucherportal Verivox in
der vergangenen Woche mitteilte. Nur bei acht Anbietern wird der
Strom billiger. Für die Erhöhungen errechnete das
Internetportal einen Schnitt von 6,7 Prozent, was bei einer Abnahme
von 4000 Kilowattstunden Mehrkosten von 58 Euro im Jahr entspreche.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Strompreise
bundesweit im Februar um durchschnittlich 5,8 Prozent höher
als im Vorjahresmonat.
Sperrung – was tun?
– Das Unternehmen muß den Zahlungsrückstand
anmahnen.
– Die Einstellung muß angedroht werden.
– Nach der Androhung ist eine zweiwöchige Frist
einzuhalten.
– Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
muß beachtet werden. Es sind die Folgen der Liefersperre
für den Kunden, dessen künftige Zahlungsfähigkeit
und -willigkeit zu berücksichtigen.
Spätestens nach der Anmahnung der offenstehenden Rechnung
sollte sich der zahlungsunfähige Kunde an die
Sozialbehörde wenden, um die Zahlungen sicherzustellen. Wird
vom Sozialamt eine Zahlungszusage erteilt, darf die Versorgung
nicht eingestellt werden.
– ALG II-Beziehende (SGB II) sollten sich an das Jobcenter
ihres Bezirks wenden, Beziehende von Sozialhilfe (Grundsicherung
nach SGB XII) an das Sozialamt ihres Bezirks.
Urteile
– Ein Stromkonzern ist nicht berechtigt, die Lieferung von
Strom von der Begleichung aller offenen Stromschulden aus der
Vergangenheit abhängig zu machen. (Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen durch Beschluß vom 15. Juli 2005
– L 1 B 7/05 SO ER)
– Energierückstände sind im Rahmen der
Wohnraumsicherung als vergleichbare Notlage nach § 34 SGB XII
darlehensweise zu übernehmen. Die Versorgung gehöre nach
den Lebensverhältnissen in der BRD zum sozialhilferechtlich
anerkannten Mindeststandard. (Beschluß des Sozialgerichts
Aachen vom 14. Juni 2005 – S 20 SO 53/05 ER)
https://www.jungewelt.de/artikel/122062.preise-steigen-weiter.html