02.03.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Abwrackprämie nicht für »Hartz IV«-Opfer?
Was das Arbeitsministerium sagt
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katrin
Kunert (Die Linke) vom 20.Februar 2009:
»Wird einer Bezieherin/einem Bezieher von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende die Umweltprämie
bewilligt und direkt an sie/ihn ausbezahlt, handelt es sich um eine
Einnahme in Geldeswert. Sie ist dann in dem Monat des Zuflusses als
Einkommen zu berücksichtigen. Das gleiche gilt, wenn die
Prämie bereits im voraus an den Verkäufer des
Kraftfahrzeugs abgetreten worden ist ...
In vielen Fällen kann das dazu führen, daß die
erwerbsfähige Person und die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen nicht mehr hilfebedürftig sind. Folglich
sind sie in diesem Monat nicht auf die steuerfinanzierte
Fürsorgeleistung angewiesen, sondern müssen entsprechend
dem Nachrangigkeitsgrundsatz zunächst die bereiten
finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
einsetzen. Aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens fehlt
es an der Hilfebedürftigkeit, die Voraussetzung für den
Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ist.«
Was das Finanzministerium sagt
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert (Die
Linke) vom 20. Februar 2009:
»Dies bedeutet, daß nur die Verschrottung und
Neuanschaffung von Personenkraftwagen ... mit einer
Umweltprämie gefördert wird.
Bei Personenkraftwagen des Privatvermögens fließt die
Umweltprämie nicht im Rahmen einer Einkunftsart zu; es handelt
sich um eine nicht steuerbare Einnahme.«
Was im Gesetz steht
Sozialgesetzbuch II, Paragraph 11 (Zu berücksichtigendes
Einkommen):
»(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) (...) einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch
dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig
beeinflussen, daß daneben Leistungen nach diesem Buch nicht
gerechtfertigt wären.«
Was in der Richtlinie steht
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen
vom 20. Februar 2009 des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle:
»2.1 Gegenstand der Förderung:
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der
hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens die Anforderungen
von Euro 4 erfüllt, wenn zugleich ein Altfahrzeug
gemäß Ziffer 4.2 verschrottet wird.«
https://www.jungewelt.de/artikel/121289.abwrackprämie-nicht-für-hartz-iv-opfer.html