27.02.2009 / Inland / Seite 4
Gericht bestätigt Sportwettenmonopol
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)
in Mannheim hat das staatliche Sportwettenmonopol bestätigt.
Wie der VGH am Donnerstag mitteilte, lehnten die Richter den Antrag
des Inhabers eines privaten Wettbüros ab, ihm vorläufigen
Rechtsschutz zu gewähren. Das Regierungspräsidium
Karlsruhe hatte dem Mann zuvor die Vermittlung und Veranstaltung
von Sportwetten untersagt.
Zur Begründung führte der VGH aus, es sei nach EU-Recht
den Einzelstaaten überlassen, ein Schutzniveau zu bestimmen,
um Gefährdungen der Verbraucher durch Glücksspiele
abzuwehren. Dabei stehe es den Staaten frei, ein
Glücksspielmonopol zu begründen. Mit diesem Monopol
könne ein wirksamerer Schutz erreicht werden als bei einer
Konzessionsvergabe an private Betreiber, hieß es weiter.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/121139.gericht-bestätigt-sportwettenmonopol.html