19.09.2008 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Schrempp-Rücktritt erneut vor Gericht

Stuttgart. Das Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen von Aktionären gegen den Daimler-Konzern wegen des Rücktritts des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp wird am heutigen Freitag (9.00 Uhr) neu aufgerollt. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wollen die Kläger entgangene Kursgewinne geltend machen, weil sie ihre DaimlerChrysler-Aktien kurz vor der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts verkauft hatten. Nach der Veröffentlichung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs um bis zu zehn Prozent gestiegen. Das OLG Stuttgart hatte im Februar 2007 entschieden, daß der Autokonzern Anlegern keinen Schadenersatz zahlen muß, weil die Rücktrittsankündigung rechtzeitig veröffentlicht worden sei. Der Bundesgerichtshof hob im März 2008 die OLG-Entscheidung auf.

(ddp/jW)
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