19.09.2008 / Feuilleton / Seite 13

Abrüstung

Ein Auto ist keine Waffe: Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß. Damit bekam ein Autofahrer Recht, der leicht angetrunken bei einer Polizeikontrolle den Rückwärtsgang eingelegt und einen Beamten ein paar Meter mitgeschleift hatte. Er war wegen bewaffneten Widerstands zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Laut Gericht dürfen aber nicht alle Gegenstände als »Waffe« interpretiert werden, nur weil sie für andere möglicherweise gefährlich sind. (AFP/jW)
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