03.09.2008 / Feuilleton / Seite 12

Tattoo-Verkauf

Ein junger Schweizer hat seine von einem Künstler angefertigte Rücken-Tätowierung für 150000 Euro an einen deutschen Kunstsammler verkauft. Dieser darf das Kunstwerk samt dessen Träger dreimal im Jahr ausstellen. Außerdem soll der Käufer das Haut-Kunstwerk mit dem Tod des Trägers vollständig erben, wie eine Sprecherin der Zürcher Galerie de Pury & Lu­xembourg sagte – was immer man sich auch darunter vorzustellen hat. Das Tattoo zeigt eine Jungfrau Maria mit Totenkopf. Künstler, Galerie und Träger teilen sich den Verkaufserlös.(AFP/jW)
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