12.06.2008 / Feuilleton / Seite 12

Esras Mutter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in dem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit um das Verbot des Romans »Esra« von Maxim Biller ein abschließendes Urteil gefällt. Demnach kommt der Mutter der Exfreundin Billers kein eigener Verbotsanspruch gegen den Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte den von einer Liebesbeziehung handelnden Roman im Oktober 2007 endgültig verboten, weil das Werk die Intimsphäre der in der Romanfigur »Esra« erkennbaren Exfreundin Billers verletze. Für deren Mutter, die in der Romanfigur Lale erkennbar ist, sah das Verfassungsgericht jedoch – anders als vorher der BGH – keinen Unterlassungsanspruch gegeben. Die Sache war in diesem Punkt an den BGH zurückverwiesen worden. Der 6. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe kam nun nach »erneuter Abwägung« zu dem Ergebnis, daß bezüglich der Mutter »der Kunstfreiheit der Vorrang gebührt«. Die Verfremdung sei bei der Figur der Lale sehr viel deutlicher angelegt als bei der Figur der Esra. (ddp/jW)
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