07.05.2008 / Ausland / Seite 6

EU-Parlament in Asylfragen gestärkt

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments in Asylfragen gestärkt. Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil verwarfen die Luxemburger Richter den Versuch des EU-Ministerrats, diese Rechte zu beschneiden (Az: C-133/06). Als Konsequenz seien die geplanten EU-Listen sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten erstmal vom Tisch, sagte auf Anfrage der Europareferent von Pro Asyl, Karl Kopp. In der 2005 beschlossenen »Asylverfahrensrichtlinie« hatte der EU-Ministerrat das deutsche Konzept sogenannter sicherer Dritt- und Herkunftsländer übernommen, in die Flüchtlinge leichter wieder abgeschoben werden können. Pro Asyl hatte die Richtlinie als »Asylverweigerungsrichtlinie« kritisiert.(AFP/jW)
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