30.04.2008 / Kapital & Arbeit / Seite 9

VW-Betriebsrat vor Gericht unterlegen

Stuttgart. Im Streit um die Mitbestimmung in der neuen Porsche-Holding hat der Volkswagen-Betriebsrat eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Arbeitsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag nach einer mehrstündigen Verhandlung die zwischen dem Porsche-Vorstand und dem Betriebsrat des Sportwagenbauers getroffene Beteiligungsvereinbarung. Ein Antrag des VW-Betriebsrats, das Abkommen für rechtsunwirksam erklären zu lassen, blieb damit in erster Instanz erfolglos. Das Gericht kam zu der Auffassung, daß VW bislang nicht von Porsche beherrscht wird. Porsche hält derzeit knapp 31 Prozent an VW und will die Beteiligung auf über 50 Prozent aufstocken, wodurch VW eine Tochter der Stuttgarter Sportwagenbauers unter dem Dach der Porsche Automobil Holding werden würde. (ddp/jW)
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