20.02.2008 / Inland / Seite 5

Clownerie keine Vermummung

Rostock. Das Amtsgericht Rostock hat am Montag erneut einen G-8-Gegner freigesprochen. Der 28jährige Mann aus Thüringen war wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt worden, weil er auf dem Weg zu einer Demonstration gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm am 4. Juni Clownsutensilien bei sich hatte. Das wurde als Vermummung ausgelegt. In seiner Einlassung erklärte der bei der IG Metall organisierte G-8-Gegner, daß er die rote Nase, die Perücke und eine Zorrobrille bei gemeinsam mit anderen Gewerkschaftern geplanten symbolischen Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale nutzen wollte. Das Amtsgericht Rostock stellte am Montag nachmittag fest, daß der Betroffene offensichtlich nicht die Absicht hatte, alle drei Clowns-Utensilien auf einmal einzusetzen. So würden die Gegenstände keine Vermummung darstellen. Der Anwalt des Betroffenen machte zudem deutlich, daß die pauschale Klassifizierung einer mitgeführten Clownsverkleidung als Vermummung nicht haltbar sei. Dadurch würde das Recht der künstlerischen Freiheit beschnitten. Der Richter schloß sich den Ausführungen an und sprach den Beschuldigten frei. (jW)
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