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Aus: Ausgabe vom 30.08.2007, Seite 5 / Inland

BGH prüft Urteil gegen Dresdens OB

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich seit Mittwoch mit dem Urteil gegen den beurlaubten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat muß feststellen, ob die Verurteilung des FDP-Politikers wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott durch das Landgericht Dresden ohne Rechtsfehler zustande kam. Die Dresdner Richter hatten Roßberg zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit seinem früheren Berater Rainer Sehm: Mit ihm hatte Roßberg einen Vertrag als Flutkoordinator für die Vergabe von Hilfsgeldern an Opfer des Elbehochwassers vom Sommer 2002 abgeschlossen. Nach Ansicht der Richter kassierte Sehm dafür eine deutlich überhöhte Vergütung, was sie Roßberg als Untreue zu Lasten der Stadt auslegten.(AP/jW)