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Anschlag von Magdeburg

Staatlich begünstigte Mordtat

Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht zum Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt vor

Foto: Matthias Bein/dpa
Eine Verkettung behördlicher Fehlentscheidungen ging dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt voraus (Magdeburg, 21.12.2024)

Eine große Zahl von Missständen hat den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 möglich gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtags, der im Januar 2025 eingesetzt worden war. Am Dienstag präsentierten die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP vor Journalisten den Abschlussbericht. Bündnis 90/Die Grünen legten ein Sondervotum mit abweichenden Bewertungen vor, die Fraktion Die Linke hatte ihr Sondervotum bereits am Montag veröffentlicht.

»Schwächen und Fehler bei öffentlichen Stellen« hätten es dem Täter »leicht gemacht, den Anschlag zu begehen«, erklärte CDU-Obfrau Kerstin Godenrath. Als Konsequenz sprachen sich die Regierungsfraktionen für die Etablierung eines »Bedrohungsmanagements« aus, um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen. Dies solle unterhalb der Schwelle klassischer »Gefährder« erfolgen. Dabei sollen auch wichtige nichtpolizeiliche Institutionen und forensische Experten einbezogen werden.

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende und jahrelang in der BRD lebende Arzt Taleb A. mit einem SUV über den Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Menschen starben, mehr als 300 wurden teilweise schwerst verletzt. CDU, SPD und FDP sehen die Verantwortung vor allem bei der Stadt Magdeburg. Im Abschlussbericht, aus dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Dienstag zitierte, heißt es dazu, es habe eine »Verantwortungsdiffusion« zwischen dem Veranstalter, der Stadtverwaltung und der Polizei gegeben.

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Was Taleb A. angeht, gegen den bereits vor dem Anschlag 34 Strafverfahren anhängig waren, habe es eine gefährliche »Wissensfragmentierung« gegeben. Die Kommunikation zwischen Polizeibehörden, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften sei unzureichend gewesen. Zudem habe für den selbsterklärten Islamgegner Taleb A. eine geeignete Schublade gefehlt, da er sich den gängigen Gefährdungskategorien entzogen habe.

Weiter heißt es im Bericht, ohne gravierende Fehlleistungen hätte der Attentäter es nie zur Tätigkeit als Psychiater mit Festanstellung bringen können. Tatsächlich habe er an seinen Stationen in Hamburg, Hannover und Stralsund mit seiner fehlenden Kompetenz, seiner Arroganz und seiner Streitsucht für viel Ärger gesorgt, dennoch aber in Mecklenburg-Vorpommern seine Anerkennung als Facharzt sowie seine Approbation erlangt. »Die Umstände, die zu beiden Urkunden führten, müssen dubios genannt werden«, heißt es im Abschlussbericht.

Die Grünen-Fraktion übt in ihrem Sondervotum scharfe Kritik an der Polizeiführung. Sie widerspricht dem MDR zufolge der Darstellung mehrerer Führungskräfte der Polizei, wonach der Anschlag nicht zu verhindern gewesen sei. So sei das Vorgehen des langsamen Einfahrens mit anschließender Beschleunigung international als Tatmethode bekannt und statistisch die häufigste gewesen – aber kein Bestandteil der Magdeburger Schutzkonzepte.

Die Linke ging noch weiter und sprach in ihrem Sondervotum von »staatlichem Versagen, das die Bedingungen der Tat mitgeschaffen hat«. Taleb A. sei seit Jahren bei Polizei, Verfassungsschutz, Ausländerbehörde, Approbationsbehörden und Maßregelvollzug bekannt gewesen, ohne dass »die Vielzahl von Warnsignalen in ein konsistentes Lagebild und wirksame Maßnahmen übersetzt wurde«. Dies sei ein Versagen des Innenministeriums. Als einzige Fraktion forderte Die Linke, den Maßregelvollzug der Salus gGmbH, in dem Taleb A. tätig war, zurück in unmittelbare Landesverwaltung zu überführen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2026, Seite 4, Inland

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