Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Online Extra
22.11.2022, 19:20:13 / Inland

Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen

Evangelische_Kirchen_74414727.jpg

Bonn. Eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte das als unzureichend.

In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war. Homoehen galten als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund – die Initiative »Out in Church« machte zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu drastischen Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.

Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen »Arbeitgebers«. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist – also etwa für Seelsorger.

Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine »kirchenfeindliche« Betätigung.

Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler teilte in einer Mitteilung vom Dienstag deswegen mit, es dürfe »doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagesstätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören«. Die Gewerkschafterin forderte die Bundesregierung auf, nicht länger zu dulden, »dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaß Unrecht geschieht«. (AFP/jW)

Mehr aus: Inland