Punktsieg für Rider
Von David Maiwald
Spontane Arbeitskämpfe – es regt sich was in der Bundesrepublik. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt hat erstmals eine Kündigung wegen der Teilnahme an sogenannten wilden, also verbandsfreien Streiks für unwirksam erklärt. Wie Rechtsanwalt Martin Bechert am Donnerstag gegenüber junge Welt mitteilte, erklärte die 19. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin die Kündigung eines Kurierfahrers des Lieferdienstes Gorillas wegen der Teilnahme an verbandsfreien Streiks für unwirksam. Es sei »keineswegs gesichertes Recht, dass ein Aufruf zu einem sogenannten wilden Streik einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt«, heißt es in der Urteilsbegründung von Anfang März, die am 19. April zugestellt wurde und dieser Zeitung vorliegt.
Der Fahrer hatte im Oktober mit anderen Ridern gegen die schlechten Jobbedingungen bei Gorillas gestreikt und war daraufhin vom Unternehmen mit dem Hinweis, verbandsfreie Streiks seien illegal, fristlos entlassen worden. Der Fahrer hatte vor dem Arbeitsgericht gegen die ausgesprochene Kündigung geklagt.
Das nun ergangene Urteil mache deutlich, »dass wir eine neue, höchstrichterliche Bewertung des Streikrechts brauchen«, sagte Anwalt Bechert am Donnerstag im Gespräch mit junge Welt. Denn: Das Verbot verbandsfreier und politischer Streiks in der BRD geht auf ein Gutachten des Arbeitsrechtlers mit Nazivergangenheit, Hans Carl Nipperdey, zurück.
Erst Anfang April waren Kündigungsschutzklagen dreier Rider von Gorillas vom Arbeitsgericht in Berlin abgewiesen worden. Der Vorsitzende Richter der 20. Kammer hatte die Klagen der drei Fahrer nicht mit grundgesetzlich garantierten Arbeitskampfmaßnahmen in Zusammenhang bringen wollen. Die betroffenen Fahrer kündigten anschließend an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Ob sich der jetzt erfolgte weitere Richterspruch positiv auf ihre Klagen gegen die Kündigungen auswirken kann, bleibt abzuwarten. Rechtsanwalt Bechert zeigte sich indes gegenüber jW sicher: »Diese alte, 50er Jahre Post-Nazirechtsprechung ist jetzt Geschichte.«
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