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Aus: Ausgabe vom 15.01.2022, Seite 2 / Inland

Kündigung von Betriebsrat bei Primark ungültig

Hannover. Das niedersächsische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines leitenden Betriebsrats beim Textildiscounter Primark für unzulässig erklärt. Aus der Kammer hieß es am Freitag, die Beschwerde des Unternehmens gegen einen vorherigen Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover zugunsten des Belegschaftsvertreters sei zurückgewiesen worden. Es ging um die Frage, ob Primark ihn wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes fristlos entlassen durfte. Der Betroffene hatte laut Gewerkschaft Verdi den Entwurf eines Dienstplans aus dem Homeoffice an Mitglieder einer Einigungsstelle gemailt, die über betriebliche Arbeitszeitregelungen verhandelte. (dpa/jW)