Kämpferisch trotz Verurteilung
Von Gitta Düperthal
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre sie zahlreich Unterstützenden gehen den nächsten Schritt gegen das Verbot vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Hänel wird Verfassungsbeschwerde einlegen. Im November 2017 wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite darüber informierte, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihre Verurteilung löste damals eine bundesweite Debatte um den Paragraphen 219 a aus, der dies untersagt. Seither kämpft Hänel für dessen Abschaffung, oder dass er so verändert wird, dass Ärztinnen und Ärzte ihrer Informationspflicht nakommen können.
Die Abweisung ihrer Revision durch das Oberlandesgericht Frankfurt bezüglich ihrer Verurteilung durch das Landgericht Gießen, die am Mittwoch erfolgte, ist nicht nur als juristische Niederlage zu werten. »Bei allem Unmut, nun für eine ärztlich indizierte Maßnahme, nämlich Aufklärung und Information, rechtskräftig verurteilt zu sein«, sei dies eine Chance, endlich den Weg zum Verfassungsgericht zu gehen, so Hänel am Donnerstag auf Nachfrage von jW. Den Paragraphen 219 a hält sie für »aus der Zeit gefallen, wert- und sinnlos« sowie »eklatant gegen Grundrechte verstoßend«.
Hänel ist mit ihrem Kampf Teil einer globalen Bewegung, die für das Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung drängt. Der Paragraph 218 »Schwangerschaftsabbruch« hierzulande existiere seit 150 Jahren, sein Anhängsel, der Paragraph 219 a, seit 88 Jahren. In anderen Ländern wie Irland, Argentinien oder Südkorea seien die Gesetze liberalisiert, argumentiert die Ärztin. Nirgends sonst gebe es einen Strafrechtsparagraphen, »der sachliche Informationen verbietet«. Um am Ende nicht finanziell ruiniert zu sein, sei sie nun leider gezwungen, ihre Informationen von der Webseite zu nehmen, so Hänel. Weil aber »alle Personen, die keine Abbrüche machen«, darüber informieren dürfen, ruft die Ärztin alle Unterstützenden auf, dies nun zu tun. »So lange, bis der Paragraph 219 a außer Kraft gesetzt ist«, sei es wichtig, sachliche, seriöse Informationen von fachfremden Personen ins Netz zu stellen. Ziel sei, Abtreibungsgegnern, die diese Gesetzeslage »schon seit Jahren schamlos ausnutzen«, die Informationshoheit zu nehmen.
Prompt gab auch das Aktionsbündnis Pro Choice Gießen bekannt, »diese Zensur nicht akzeptieren zu wollen«, und rief seinerseits dazu auf, Hänels Informationen zu verbreiten – »egal ob digital oder analog, per E-Mail oder Messenger, Instagram oder Facebook, als Handzettel oder in Printmedien«. Mit Erfolg! Ob bei der Interventionistischen Linken, beim queerfeministischen »What the fuck«-Bündnis, bei der Verdi-Jugend und vielen anderen: Die Informationen sind im Netz. Das auf Kartografiken spezialisierte Magazin Katapult hat derweil eine Karte mit bei der Bundesärztekammer gelisteten Kliniken und Praxen erstellt, die überhaupt noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In Bayern sind nur sieben Orte vermerkt.
Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag, monierte, es habe sich als »Luftnummer« erwiesen, dass der neugefasste Paragraph 219 a Ärztinnen und Ärzte, die über Abbrüche sachlich informieren wollen, nicht diskriminieren soll. SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hätten zusammen eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag für dessen sofortige Streichung. Die SPD solle sich nicht weiter von CDU und CSU am Gängelband halten lassen, fordert Böhm.
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vom 22.01.2021