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Online Extra
25.11.2020, 20:05:10 / Inland

Klage gegen BRD wegen US-Drohneneinsätzen gescheitert

Schaltstelle des Drohnenkrieges: Der US-Stützpunkt Ramstein
Schaltstelle des Drohnenkrieges: Der US-Stützpunkt Ramstein

Leipzig. Drei Jemeniten sind mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze unter Nutzung des Luftwaffenstützpunkts Ramstein gescheitert. Die Richter in Leipzig lehnten am Mittwoch die Forderung der Kläger ab, dass die Bundesregierung aktiver werden müsse, um sicherzustellen, dass die Nutzung des Luftwaffenstützpunktes in der Pfalz durch die US-Amerikaner völkerrechtskonform ablaufe. In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht in Münster hatten die Kläger noch einen entsprechenden Teilerfolg erzielt.

Die Jemeniten hatten 2012 bei einem US-Drohneneinsatz zwei Angehörige verloren. Das Gericht in Leipzig entschied, dass es für Ausländer im Ausland prinzipiell eine grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands geben könne. Dafür gebe es aber Voraussetzungen. Zum einen müssten völkerrechtswidrige Handlungen konkret zu erwarten sein, zum anderen müsse es dabei einen engen Bezug zum deutschen Staatsgebiet geben. Es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei, sondern es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden. (dpa/jW)