Airbnb muss Daten an Steuerfahndung übergeben
Hamburg. Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hat gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss. Das teilte die Hamburger Finanzbehörde am Mittwoch mit. Die Informationen würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht. Die Behörden benennen Airbnb nicht offiziell, sondern sprechen von einem »weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften«.
Bundesweit handele es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch. Damit sei ein »wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden«.
Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9.408 Euro für Alleinlebende) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent. (dpa/jW)
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