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07.05.2020, 19:54:46 / Inland

Bundestag verbietet »Konversionsbehandlungen« bei Minderjährigen

Zumindest für Minderjährige hat er ein Verbot der »Konversionsth
Zumindest für Minderjährige hat er ein Verbot der »Konversionstherapie« umgesetzt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Berlin, 7. Mai)

Berlin. Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag abend ein weitreichendes Verbot der sogenannten Konversionsbehandlungen. Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen aber auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen »Umpolungs«-Maßnahme bewegt wurden.

»Homosexualität ist keine Krankheit«, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Durch die Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für »Konversionstherapien« untersagt. (dpa/jW)

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