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Aus: Ausgabe vom 09.05.2020, Seite 4 / Inland

Chemnitz 2018: BGH bestätigt Urteil

Leipzig. Das Urteil zum tödlichen Messerangriff am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im August 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Landgericht Chemnitz hatte im August 2019 einen Syrer wegen des tödlichen Angriffs auf einen 35jährigen Deutschen zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Syrer hatte in der Verhandlung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen. Nach der Messerattacke war es 2018 in Chemnitz zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen. Bilder von rechten Demonstrationen, bei denen in zahlreichen Fällen auch der Hitlergruß gezeigt wurde, gingen um die Welt. (dpa/jW)