OVG untersagt Kundgebung von »Pro Chemnitz«
Chemnitz. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine für Freitag abend geplante Versammlung der rechten Vereinigung »Pro Chemnitz« untersagt. Die Stadt sei nicht verpflichtet, eine Ausnahmegenehmigung vom derzeit in der Coronakrise geltenden Verbot von Versammlungen zu erteilen, entschied das OVG am Freitag.
Die Oberverwaltungsrichter entschieden nun, dass die Versammlung auch mit einer sehr geringen Teilnehmerzahl infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar sei. Sie verwiesen dabei vor allem auf den vorigen Montag, als zu einer ersten »Pro-Chemnitz«-Kundgebung ebenfalls nur 15 Teilnehmer erlaubt worden waren, aber mehrere Hundert Menschen sich im Umfeld aufhielten. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Es hob damit eine vorherige Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts auf. (dpa/jW)
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