Bundestag will Grenze für Beschlussfähigkeit senken
Berlin. Der Bundestag will in dieser Woche durch eine Änderung der Geschäftsordnung die vorgeschriebene Mindestzahl von Abgeordneten für seine Beschlussfähigkeit senken. Das Parlament soll damit auch in Zeiten der Corona-Krise handlungsfähig bleiben, wenn möglicherweise viele Abgeordnete nicht zu Sitzungen kommen können, weil sie beispielsweise unter Quarantäne stehen. Bislang müssen für die Beschlussfähigkeit mindestens 355 Abgeordnete anwesend sein – 50 Prozent der insgesamt 709 Parlamentarier. Künftig soll die Beschlussfähigkeit bereits bei einer Anwesenheit von 25 Prozent der Abgeordneten gegeben sein, wie die Deutsche Presseagentur am Montag aus Fraktionskreisen erfuhr. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll die Regelung längstens bis zum 30. September in Kraft bleiben. Sie könne aber schon vorher aufgehoben werden. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Reinhard Hopp: Demokratur Ein weiterer gravierender Schritt in Richtung "Notverordnungen". Erinnert uns das nicht an ein bestimmtes Jahr des vergangenen Jahrhunderts? Weshalb sollte ein Bundestagsabgeordneter nicht per Konfere...
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