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Online Extra
04.03.2020, 19:30:59 / Kapital & Arbeit

Französisches Gericht: Früherer »Uber«-Fahrer hat Angestelltenrechte

Uber-Zentrale in San Francisco (21.6.2017)
Uber-Zentrale in San Francisco (21.6.2017)

Paris. Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein ehemaliger Fahrer der Fahrdienstplattform »Uber« rechtlich ein Angestellter des Unternehmens war. Das Kassationsgericht in Paris bestätigte damit am Mittwoch ein früheres Urteil eines französischen Arbeitsgerichtes. Die Arbeitsbeziehung zwischen dem Fahrer und der Plattform sei rechtlich als Arbeitsvertrag zu sehen, so das Gericht.

Die Entscheidung könnte nun weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens in Frankreich haben. Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts wie Mindestlohn, Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie das Recht, sich an ein Arbeitsgericht wenden zu können, könnten auf »Uber« angewendet werden. Bisher gelten die Fahrer des Unternehmens und auch Kuriere anderer Apps offiziell als Selbstständige und haben damit nicht die gleichen Rechte wie Angestellte.

In dem nun entschiedenen Fall hatte ein Exfahrer wegen der Schließung seines Accounts geklagt. Er betonte, ein Angestellter zu sein und damit das Recht zu haben, das Unternehmen vor einem Arbeitsgericht unter anderem auf Entlassungsentschädigungen und Nachzahlungen verklagen zu können.

Die Fahrer träten mit der Anmeldung einem Transportdienst bei, der von dem Unternehmen »erstellt und vollständig organisiert« sei, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Die Fahrer könnten keine eigene Kundschaft aufbauen oder ihre eigenen Tarife festlegen und müssten einer bestimmten Route folgen. »Uber« argumentierte, die Fahrer könnten ihre Arbeitszeit selbst wählen und Kunden selbst annehmen, ablehnen oder Anfragen ignorieren. (dpa/jW)

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