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Aus: Ausgabe vom 03.03.2020, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

KI-Software untergräbt Beschäftigtenrechte

Düsseldorf. Selbstlernende Algorithmen machen es möglich, bestimmte Aufgaben komplett zu automatisieren. Programme können Bewerbungsunterlagen sortieren und geeignete Kandidaten herausfiltern, durch die Beurteilung von Beschäftigtendaten Empfehlungen für Weiterbildungen oder Kündigungen generieren. Der Rechtswissenschaftler Peter Wedde kommt in einem am Montag veröffentlichten und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Gutachten zu dem Ergebnis: Um Missbrauch zu verhindern, sollte die Mitbestimmung von Betriebsräten ausgebaut werden. (jW)

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