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05.12.2019 / Inland / Seite 5

Wühltisch für Jobs

Arbeitsgerichtsurteil: Crowdworker sind keine Angestellten. Abhängigkeitsgrad rechtfertige Ansprüche nicht

Susanne Knütter

Nur weil man wirtschaftlich abhängig ist, ist man noch lange nicht angestellt. Das Landesarbeitsgericht München entschied am Mittwoch, dass zwischen sogenannten Crowdworkern und der Internetplattform, die ihnen Aufträge vermittelt, kein Arbeitsverhältnis besteht. Ein Arbeitsvertrag liege nach der gesetzlichen Definition nur dann vor, »wenn der Vertrag die Verpflichtung zur Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit vorsieht«...

Artikel-Länge: 4891 Zeichen

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