Erstmals seit Reform: Verurteilung nach Paragraph 219a rechtskräftig
Berlin. Erstmals seit der Reform des Paragraphen 219a hat ein entsprechendes Urteil gegen eine Medizinerin Rechtskraft erlangt. Das bereits im Juni vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte Urteil gegen die Ärztin Bettina Gaber, die auf ihrer Webseite darüber informiert habe, dass und in welcher Form sie Schwangerschaftsabbrüche durchführe, sei rechtskräftig geworden, berichtete am Donnerstag die taz. Auch der Anwalt von Gaber bestätigte demnach, dass der Rechtsweg ausgeschöpft sei. Die Ärztin erwäge aber eine Verfassungsbeschwerde. Der reformierte Paragraph 219a gilt seit März. Er sollte Klarheit schaffen, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Bundesweit für Aufsehen sorgte der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die wegen ihrer Homepage zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Verurteilung wurde aber aufgehoben, am 12. Dezember wird der Fall neu verhandelt. (AFP/jW)
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