Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Online Extra
08.11.2019, 18:38:29 / Inland

Bundesrat stimmt für Grundsteuerreform

Einer wie alle: Einstimmig beschloss der Bundesrat die für die G
Einer wie alle: Einstimmig beschloss der Bundesrat die für die Grundsteuerreform notwendige Grundgesetzänderung.

Berlin. Die Grundsteuer kann wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert bis Jahresende reformiert werden: Der Bundesrat beschloss am Freitag mit den Stimmen aller Bundesländer die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes und votierte mehrheitlich für die Reform der Grundsteuer. Bis Ende 2024 muss diese umgesetzt sein, die neue Regelung gilt dann endgültig ab Januar 2025. Bis dahin gilt das alte Recht weiter.

Das Gesetz hatte Mitte Oktober bereits den Bundestag passiert. Weil es Streit über die Ausgestaltung der Grundsteuer gab, gibt es eine Öffnungsklausel für die Länder, für die wiederum eine Grundgesetzänderung nötig war. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte nach dem Votum des Bundesrats, Städten und Gemeinden würden nun »Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert«.

Die Grundsteuer muss einmal jährlich von Besitzern von Grundbesitz und Gebäuden bezahlt werden – diese dürfen die Abgaben auf die Mieter umlegen, weshalb die Höhe auch für Verbraucher relevant ist. Für die Kommunen ist die Steuer mit über 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle. Weil die Werte, nach denen die Steuer berechnet wird, allerdings veraltet sind, ordnete das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis Ende 2019 an.

Ob es für Hausbesitzer und Mieter dadurch teurer wird, bleibt aber offen. Die Steuer wird von Ort zu Ort voraussichtlich weiter stark schwanken, weil die Kommunen das letzte Wort behalten. Endgültig wird die Höhe zudem erst in einigen Jahren feststehen. Die Bundesregierung hat an die Kommunen appelliert, die Hebesätze so zu gestalten, dass sie nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher.

Die Bundesländer können zudem entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dabei sollen unter anderem durchschnittliche Mieten in der betreffenden Wohnlage mit einfließen. Einigen Ländern wie Bayern ist das zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie für die Berechnung heranziehen. (AFP/dpa/jW)