Internationales Strafgericht: Doch Möglichkeit für Ermittlungen zu Afghanistan
Den Haag. Der Internationale Strafgerichtshof hat nun doch die Möglichkeit für ein Ermittlungsverfahren zu Kriegsverbrechen in Afghanistan eröffnet. Chefanklägerin Fatou Bensouda dürfe gegen die frühere richterliche Ablehnung Berufung einlegen, entschieden die Richter des Strafgerichts am Dienstag in Den Haag. Von einem Ermittlungsverfahren könnten auch US-Bürger betroffen sein. Die USA lehnen das Gericht ab.
Im April hatte eine Kammer des Gerichts Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan seit 2003 abgelehnt. Eine Untersuchung würde der Gerechtigkeit nicht dienen, lautete die Begründung. Die Anklägerin wollte diese Entscheidung anfechten. Das darf sie nun tun. Unklar ist, wann eine endgültige Entscheidung fallen wird.
Im November 2017 hatte Bensouda ein Ermittlungsverfahren beantragt. Dabei waren auch US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA im Visier der Anklage. Wegen des drohenden Verfahrens hatte die Regierung von US-Präsident Donald Trump Mitarbeitern und Richtern des Internationalen Strafgerichts mit Sanktionen gedroht. (dpa/jW)
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