Deutsche Pässe für Nachfahren von Verfolgten
Berlin. Nachfahren von Verfolgten der Nazizeit sollen leichter einen deutschen Pass bekommen können. Das Bundesinnenministerium will am Freitag zwei entsprechende Erlasse in Kraft setzen. Deutschland müsse seiner historischen Verantwortung gerecht werden, erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag in Berlin. »Das gilt insbesondere für Personen, deren Eltern oder Großeltern ins Ausland flüchten mussten.« Sein Ministerium kann Erlasse im Gegensatz zu Gesetzen im Alleingang beschließen, sie gelten sofort.
Im Vorfeld des geplanten EU-Austritts Großbritanniens ist die Zahl die Anträge auf Einbürgerung von Nachkommen Verfolgter deutlich angestiegen. 2015 waren es noch 43 Anträge, 2018 dem Ministerium zufolge 1.506. Die Anträge sind kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten kann man behalten. Betroffene müssen nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die verfolgt wurden. Die Regelung soll nicht unbegrenzt gelten. Kinder von Nachkommen Verfolgter, die ab dem Jahr 2000 geboren wurden, sollen nur mit eingebürgert werden, wenn sich die Eltern bis zum 1. Januar 2021 für eine Einbürgerung entscheiden. (dpa/jW)
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