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08.08.2019, 19:05:29 / Kapital & Arbeit

BGH: Niedrigzinsphase Kündigungsgrund für Sparkassenverträge

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Karlsruhe. Banken dürfen bestimmte Prämiensparverträge bei einer anhaltenden Niedrigzinsphase kündigen. Das Urteil dazu wurde bereits am 14. Mai 2019 vom Bundesgerichtshof gefällt. Die entsprechende Urteilsbegründung lieferte Karlsruhe laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) erst am Donnerstag. Der entscheidende Punkt, in dem sich die Bank vor dem BGH durchsetzen konnte, ist, dass die Niedrigzinsphase als sachgerechter Kündigungsgrund angeführt werden kann. Die betroffene Sparkasse befände sich seit Jahren in einer Niedrigzinsphase, so die Richter. Die Verbaucherzentrale Bayern bezeichnete das Urteil laut BR als enttäuschend für die Sparer, denn der Sparkasse werde damit eine Sonderposition eingeräumt, in der sie aufgrund der wirtschaftlichen Lage kündigen darf. (jW)

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