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Aus: Ausgabe vom 12.07.2019, Seite 3 / Schwerpunkt
Heckler & Koch

Hintergrund: Defizite und ein Strafprozess

Auf ihre Mitarbeiter kann die Konzernleitung zählen. Die Belegschaft des defizitären Waffenherstellers Heckler & Koch hat vor zwei Monaten mit knapper Mehrheit für einen Lohnverzicht gestimmt, damit das Unternehmen finanziell besser dasteht. Wie die IG Metall am 16. Mai mitgeteilt hatte, stimmten an diesem Tag in Oberndorf 52,3 Prozent der Mitarbeiter für die Annahme eines Tarifvertrags, der eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 2,5 auf 37,5 Stunden vorsieht. Geld für die Mehrarbeit gibt es nicht. Zudem wurde eine für Juli vorgesehene Einmalzahlung von 400 Euro je Vollzeitstelle gestrichen. Die Geschäftsführung zeigte sich nach dem Votum »sehr froh« und dankbar über den »Vertrauensvorschuss« der Mitarbeiter. Bereits im April hatte es ein Votum pro Lohnverzicht gegeben, damals aber nur mit 50,4 Prozent – es war nur eine Stimme Mehrheit. Danach fochten Gegner des Tarifvertrags das Ergebnis an – aus ihrer Sicht wären mindestens 51 Prozent nötig gewesen. Mit der Wiederholung wurde der Tarifvertrag nun trotz der Kritik doch noch angenommen. Die IG-Metall-Bevollmächtigte Dorothee Diehm wies darauf hin, dass es auch Verpflichtungen des Unternehmens und der Kapitalgeber gebe. So würden Investitionen in den Standort Oberndorf notwendig – und zwar in zweistelliger Millionen-Euro-Höhe pro Jahr. Der Tarifvertrag sei »eine Herausforderung für alle«, so die Gewerkschafterin.

Ein weiteres Problem für die Geschäfte von Heckler & Koch in diesem Jahr: Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz waren im Februar zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem sollte das Unternehmen die Erlöse aus gesetzwidrigen Waffenlieferungen in Höhe von 3,7 Millionen Euro an die Staatskasse abführen, wie das Stuttgarter Landgericht entschieden hatte. Die ehemaligen Mitarbeiter seien nach Ansicht des Gerichts dafür verantwortlich, zwischen 2006 und 2009 die Ausfuhrgenehmigung für 5.000 Sturmgewehre und Zubehör an mexikanische Behörden erschlichen zu haben, indem sie den deutschen Behörden falsche Endverbleibserklärungen vorlegten. Wenige Tage nach der Urteilsverkündung wurde bekannt, dass das Verfahren vor den Bundesgerichtshof kommt. Nicht nur die beiden Verurteilten, auch die Staatsanwaltschaft sowie der Waffenhersteller als Nebenbeteiligter hätten Revision gegen das Urteil eingelegt, so das Landgericht Stuttgart. (dpa/AFP)

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