Urteil nach Tod in Köthen
Dessau-Roßlau. Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken Mannes bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verhängte gegen den 17 Jahre alten Angeklagten am Freitag eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Der 19 Jahre alte Mittäter wurde zusätzlich wegen zweier weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt das Urteil. Neonazistische Gruppen hatten den Tod des 22 Jahre alten Mannes und die afghanische Herkunft der beiden jetzt verurteilten Täter politisch instrumentalisiert. (dpa/jW)
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