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Aus: Ausgabe vom 29.04.2019, Seite 3 / Schwerpunkt

Kennzeichnung als Kollateralnutzen

Eine verschärfte Repression gegen Linke, das Verbot des Portals »Linksunten Indymedia«, überharte Urteile gegen Demonstrationsteilnehmer – der G-20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg hat fast nur negative Folgen gezeitigt. Zu den wenigen positiven gehört, dass die Hansestadt eine Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizisten einführen will. Der Hamburger Senat hat, wie Medien in der vergangenen Woche berichteten, einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die Einführung der Kennzeichnungspflicht ist auch eine Reaktion darauf, dass Polizeibeamte, gegen die wegen Straftaten beim G-20-Gipfel ermittelt wurde, nicht identifiziert werden konnten.

Der Senatsbeschluss sieht vor, dass auf den Uniformen vorne und hinten eine sechsstellige Ziffernfolge und die Kennung »HH« aufgebracht wird.

Noch muss das Gesetzesvorhaben aber eine Anhörung der betroffenen Gewerkschaften und Berufsverbände überstehen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die rechtslastige Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnen die Kennzeichnung ab – sie sehen darin ein »Misstrauensvotum« gegen die Behörde.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft, begrüßte das Vorhaben prinzipiell. »Lange haben wir für die individuelle Kennzeichnungspflicht gekämpft. Dass sie kommt, ist gut«, sagte sie am Freitag gegenüber junge Welt. Dass die Innenbehörde sie laut einem Bericht der Tageszeitung jedoch nicht im Polizeigesetz, sondern im Hamburger Beamtengesetz verankern wolle, sei schlecht. Denn dann, so Schneider, könnten Polizeibedienstete anderer Bundesländer bei Einsätzen in Hamburg – wie etwa beim G-20-Gipfel – nicht zur individuellen Kennzeichnung verpflichtet werden. (kst)

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