EuGH: Firmenrabatte auf Ökostrom-Umlage keine Subvention
Luxemburg. Subventionen für den Ausbau der Stromerzeugung aus Wind, Sonne und anderen regenerativen Energieträgern sind laut Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht als staatliche Beihilfe zu werten. Die Bundesrepublik hatte gegen Rückforderungen der EU-Kommission in Millionenhöhe geklagt und nun Recht bekommen, wie die Deutsche Presseagentur am Donnerstag berichtete.
Nach dem EuGH-Urteil sind die mit der Ökostrom-Umlage eingenommenen Gelder keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Der Staat habe seinerseits keine Verfügungsgewalt über das Geld. Auch die für Unternehmen gewährten Vorteile seien keine staatlichen Beihilfen, weil keine staatlichen Mittel zum Einsatz gekommen seien.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden die Kosten für den Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert, die alle Stromkunden zahlen. Das Gesetz gewährt jedoch Rabatte für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Emil Schaarschmidt: Ökostrom ist eine Lüge Natürlich gibt es keine Subventionen. Ökostrom hat ja auch mit Klimaschutz nichts zu tun. Die Ziele des Klimaschutzes sind pekuniär. Man wird auch, von Brüssel ausgehend, dafür sorgen, dass den Strome...
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