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Aus: Ausgabe vom 30.01.2019, Seite 5 / Inland

Strengere Regeln für Organspenden

Karlsruhe. Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären. Bei mangelhafter Aufklärung haben Patienten, die gesundheitliche Schäden davontragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe in zwei Fällen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ein heute 54 Jahre alter Mann aus Niedersachsen hatte seiner Frau im Universitätsklinikum Essen im Jahr 2010 eine Niere gespendet, eine Frau aus Nordrhein-Westfalen ihrem Vater im Jahr 2009. Beide leiden bis heute unter chronischer Erschöpfung (Fatigue-Syndrom) und eingeschränkter Nierenfunktion. (dpa/jW)