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14.12.2018 / Ansichten / Seite 8

Scheuer will Taxikrieg

BGH-Urteil gegen Uber

Ralf Wurzbacher

Die deutsche Taxiinnung kann einmal kurz durchatmen. Der US-Fahrdienstleister Uber verstößt mit seinem Limousinenservice »Uber Black« gegen deutsches Recht. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz, dass das Geschäftsmodell die Regularien des Personenbeförderungsgesetzes verletzt. Gemäß Paragraph 49 besteht für Mietwagen nach erledigtem Einsatz eine Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte. Außerdem dürfen Aufträge nur am Firmensitz oder in d...

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