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18.05.2018 / Inland / Seite 8

»Wir wünschen uns eine dritte Option für alle«

Nach Urteil des Bundesverfassungsgericht: »Aktion Standesamt« fordert Selbstbestimmung über Geschlecht. Gespräch mit Neph Quack

Jan Greve

Am 10. Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Neuregelung des Personenstandes und über die »dritte Option«. Es wurde entschieden, neben männlich und weiblich künftig einen positiven dritten Geschlechtseintrag beim Personenstand angeben zu können. Der Gesetzgeber soll dies bis Ende 2018 ermöglichen oder Geschlecht als Personenstandsmerkmal streichen. Diese Woche startete die »Aktion Standesamt« – Anlass ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-...

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