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Aus: Ausgabe vom 17.05.2018, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Ein-Euro-Strafe für »Luxleaks«-Informant

Luxemburg. Der Hinweisgeber für die sogenannten Luxleaks, Antoine Deltour, wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Dieses Urteil erging von einem Berufungsgericht am Dienstag nachmittag in Luxemburg. Durch die durchgestochenen Informationen der »Luxleaks« war bekanntgeworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten. Das Berufungsgericht ordnete an, dass der Angeklagte einen symbolischen Schadenersatz in Höhe von einem Euro an seine früheren Chefs zahlen muss. (dpa/jW)

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