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Aus: Ausgabe vom 03.05.2018, Seite 4 / Inland

NSU-Prozess: Anwalt von Carsten S. für Freispruch

München. Der mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. hat die Morde des »Nationalsozialistischen Untergrunds« laut Verteidigung weder gewollt noch unterstützt. Der Szeneaussteiger habe die Tötung anderer Menschen nicht billigend in Kauf genommen, sagte sein Anwalt Jacob Hösl am Mittwoch im Münchner NSU-Prozess. Er forderte Freispruch. S. ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Er hat gestanden, die später als Tatwaffe identifizierte Ceska-Pistole den mutmaßlichen Haupttätern übergeben zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat drei Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit noch nicht 21jährigen verlangt. (dpa/jW)