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Aus: Ausgabe vom 23.03.2018, Seite 4 / Inland

BGH-Urteil bekräftigt Mieterrechte

Karlsruhe. Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf kündigen. Davor sei eine solche Kündigung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am Mittwoch und verwies auf eine entsprechende Sperrfrist. Das Gericht in Karlsruhe bezog sich auf die diesbezügliche Regelung des Paragraphen 577a BGB zur Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) war mit der Kündigung einer Wohnung in Frankfurt am Main bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Einer der Gesellschafter wollte eine 160 Quadratmeter große Wohnung selbst beziehen, in der seit 1981 ein Ehepaar mit Tochter lebt. (dpa/jW)

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