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Aus: Ausgabe vom 06.12.2017, Seite 15 / Antifaschismus

NSU: »Relevantes Wissen zurückgehalten«

München. Die Behauptung der Sicherheitsbehörden, sie hätten vor dem Auffliegen der NSU-Terroristen im November 2011 nichts von der Gruppe und ihren Verbrechen gewusst, ist nach Ansicht der Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens nicht glaubhaft. Vor allem die Verfassungsschutzämter »waren weder ahnungslos noch überfordert noch auf dem rechten Auge blind«, setzte sie am Dienstag ihr Plädoyer im Münchner NSU-Prozess fort. Die Verfassungsschutzämter hätten vielmehr vorsätzlich »relevantes Wissen zurückgehalten«. So habe das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln den im NSU-Prozess mitangeklagten Carsten S. nach seinem Wissen über die Szene befragt, als der im Jahr 2001 aus der Szene aussteigen wollte. S. hatte im Prozess umfassend gestanden und eingeräumt, den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die spätere Mordwaffe vom Typ »Ceska« nach Chemnitz gebracht zu haben. Dorthin war das NSU-Trio 1998 abgetaucht. Die Vernehmungen von S. habe derselbe Beamte mit dem Tarnnamen »Lothar Lingen« geführt, der nach dem Bekanntwerden der Gruppe in der Kölner Behörde die Vernichtung von V-Mann-Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus angeordnet habe. (dpa/jW)

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